Ab wann wieder klassenfahrten
Niedersachsen macht sich locker: Mit dem Ende der strengen Winterruhe gibt es auch einige Neuerungen in den Schulen. Für eine Anmeldung benötigen Sie lediglich Ihren Benutzernamen und ein selbstgewähltes Passwort. Vor der Anmeldung müssen Sie sich einmalig auf TAGEBLATT. Weil wir davon überzeugt sind, dass das TAGEBLATT guten und unabhängigen Journalismus liefert — nicht nur lokal, sondern auch regional und überregional. Auf TAGEBLATT. Dass wir damit das Interesse unserer Leser wecken, zeigen uns die stetig wachsenden Zugriffszahlen auf TAGEBLATT. Darüber freuen wir uns. Denn nur so kann unsere Redaktion und damit qualitativ guter Journalismus in der Region finanziert werden. Mit der Registrierung und dem Einloggen stimmen Sie unseren AGB und den Hinweisen zum Datenschutz zu. Artikel weiterlesen mit:. Jetzt kostenlos registrieren. Premiumzugriff auf TAGEBLATT. Monat Nach 1 Monat jederzeit kündbar. Für registrierte Nutzer. Monat Premiumzugriff auf TAGEBLATT. Für registrierte Nutzer Für eine Anmeldung benötigen Sie lediglich Ihren Benutzernamen und ein selbstgewähltes Passwort.
Ab wann wieder Klassenfahrten
Umgehend nach dem Lockdown im Frühjahr machte die Branche mobil. Den Veranstaltern ging es unter anderem um die Erstattung der Stornokosten. So hat etwa Nordrhein-Westfalen die Stornierungskosten für abgesagte Klassenfahrten, die bis Ende Januar stattfinden sollten, übernommen. Hessen unterstützt darüber hinaus Jugendherbergen und Jugendbildungsstätten mit insgesamt 2,5 Millionen Euro. Mit der Übernahme der Stornokosten durch die Länder ist es nun aber vorbei. Wer im Bus unterwegs ist, muss eine Maske tragen. Die Toiletten an Bord dürfen nicht benutzt, Desinfektionsmittel müssen bereitgestellt werden, da vor jedem Betreten des Busses die Hände gewaschen und desinfiziert werden müssen. Die Crux dabei: Die Beschränkungen und Auflagen können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. So sind zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Ausgabe in Thüringen, Bayern, Berlin, Hessen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein Klassenfahrten in ganz Europa erlaubt, während in Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz nur Fahrten innerhalb Deutschlands möglich sind.
Planung und Sicherheit
Hier finden Sie die aktualisierten Regelungen zum Schulbetrieb nach Auslaufen der Corona-Verordnungen. Drei Jahre hat der Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 den Alltag und insbesondere das Schulleben erheblich geprägt. Mit Ablauf des Februar ist die Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ausgelaufen. Damit gibt es für den schulischen Bereich im Zusammenhang mit dem Coronavirus keine Sonderregeln mehr. Die Erfahrung der vergangenen Monate hat gezeigt, dass die Menschen in NRW und insbesondere auch die Schulgemeinschaften sehr verantwortungsvoll gemeinsam handeln. Auch wenn der Schulalltag nun wieder durch eine weitgehende Normalität geprägt ist, sind folgende Punkte weiterhin von Bedeutung:. Die ehemals für den Schulbereich relevanten Verordnungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales — zum einen die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung CoronaTestQuarantäneVO sowie zum anderen die Coronaschutzverordnung CoronaSchVO — sind mit Ablauf des Januar ausgelaufen. Für den Schulbereich gibt es daher keine Sonderregelungen mehr.
COVID-19 und Klassenfahrten
Dafür sind allein die Eltern zuständig. Möglich für die Anreise zur Schulfahrt sind auch Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und der Bahn. Empfohlen wird die Beauftragung eines Reiseveranstalters, der die gesamte Organisation übernimmt. Gerade in ländlichen Gegenden mit schwacher Infrastruktur kommt es vor, dass Lehrpersonen ihre Schülerinnen und Schüler ein paar Kilometer zu Schulveranstaltungen mitnehmen. Eine ernstzunehmende Beaufsichtigung ist das A und O während einer Klassenfahrt. Die Schulrichtlinien von Schleswig-Holstein treffen mit einem Drei-Punkte-Plan den Nagel auf den Kopf. Demnach sollte die Beaufsichtigung so erfolgen:. Weil Klassenfahrten zumeist mehrtägige Veranstaltungen sind, empfiehlt sich für eine Lehrerin zur Einhaltung ihrer Aufsichtspflicht mindestens eine männliche Begleitperson, für einen Lehrer eine weibliche Begleitperson. Voraussetzung ist jedoch, dass die Begleitung über notwendige Kenntnisse in der Ersten Hilfe verfügt, um ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen. Eine ausreichende Erste-Hilfe-Ausrüstung muss dabei immer parat sein.